Der Bereich des Schallimmissionsschutzes untersucht die von baulichen Anlagen oder Sport-anlagen ausgehende Lärmemission (Abstrahlung) auf umliegende schutzbedürftige Gebäude. Anhand einer Schallimmissionsprognose wird die Einhaltung der jeweiligen Immissionsrichtwerte der heranzuziehenden Richtlinie an den Immissionsorten nachgewiesen.
Die Betrachtung erfolgt für
■ Gewerbelärm
■ Verkehrslärm
■ Sportanlagenlärm
■ Freizeitlärm
Aus den Ergebnissen resultierend, werden daraufhin entsprechende Empfehlungen für passive und aktive Schallschutzmaßnahmen getroffen.